Tierarztpraxis Katharina Kirschner

Terminvereinbarung

Terminsprechstunde:

Behandlungstermine für Ihr Tier können Sie, ganz nach Ihren Bedürfnissen, in den Öffnungszeiten der Terminsprechstunde vereinbaren.

Öffnungszeiten der Terminsprechstunde:

Montag – Freitag: 09:00-20:00 Uhr

Samstag: 09:00-12:00 Uhr

Sonn- und Feiertags nach telefonischer Vereinbarung.

Zur Terminvereinbarung erreichen Sie mich unter 08131 90 39 020.

Bitte vereinbaren Sie für jeden Ihrer Besuche einen Termin. Ich freue mich Sie und Ihr Tier in der Praxis begrüßen zu dürfen.

Gebühren

Behandlungskosten:

Die Abrechnung für alle tierärztlichen Leistungen erfolgt auf Grundlage der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT).
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Bezahlung direkt im Anschluss an die Behandlung erfolgen muss. Eine Zahlung auf Rechnung ist nur bei den buchbaren Paketen oder nach vorheriger Absprache möglich. Bei Hausbesuchen können Sie den Rechnungsbetrag momentan nur bar begleichen.
In allen Preisen ist die gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten.

Anfahrtskosten bei Hausbesuchen:

Für die Hausbesuche wird ein Wegegeld (Anfahrtskosten) berechnet. Dieses ergibt sich ganz individuell aus den gefahrenen Kilometern von der Praxis (Gartenstr. 30, 85757 Karlsfeld) bis zu Ihnen nach Hause. Werden auf einer Fahrt mehrere Tierhalter angefahren, so wird das Wegegeld anteilig berechnet. Das Wegegeld beträgt 3,50€ (zzgl. MwSt.) je Doppelkilometer (mindestens jedoch 13,00€ zzgl. MwSt.).

Vorsorge-Pakete:

Die Preise der Pakete ergeben sich aus den tierärztlichen Leistungen, die in diesen enthalten sind. Kosten für die individuelle Anfahrt bis zu Ihnen oder auch benötigte Medikamente, die sich aus der Behandlung speziell ergeben werden zusätzlich berechnet. Diese Kosten werden immer vorab besprochen.

Gültigkeit der Pakete:
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Pakete nicht übertragbar und ab dem Rechnungsdatum ein Jahr lang gültig sind.

Notdienstkosten:

Erhöhte Kosten für Notdienst ergeben sich an Werktagen zwischen 20:00-09:00 Uhr., sowie an Wochenend- und Feiertagen zu den jeweils angegebenen Notdienstzeiten. In diesen Zeiten wird eine Notdienstgebühr von 50,00€ (zzgl. MwSt.) erhoben. Des Weiteren muss im tierärztlichen Notdienst mindestens der 2-fache Satz für tierärztliche Leistung berechnet werden. Alle Informationen dazu können Sie der Gebührenordnung für Tierärzte entnehmen (s. Gebührenordnung für Tierärzte – GOT).

Mehr Details können zu den einzelnen Bereichen in der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) eingesehen werden. 
https://www.bundestieraerztekammer.de/tieraerzte/beruf/got/